Viele betagte oder erkrankte Menschen fragen, was geschieht, wenn es mit dem Haushalt nicht mehr so richtig klappt. Auch pflegende Angehörige benötigen aufgrund der Belastungen mitunter Hilfe und Entlastung.
Der Entlastungsbeitrag (siehe auch Betreuungs- und Entlastungsleistungen) kann für hauswirtschaftliche Leistungen genutzt werden.
Zu den hauswirtschaftlichen Leistungen zählt das Reinigen der Wohnung, wobei unter anderem die Arbeiten wie Putzen, Staubwischen, Reinigen des Flures und der Fenster oder das Waschen der Gardinen dazu gerechnet wird. Alle Leistungen außerhalb der Wohnung gehören nicht dazu, z.B. Reinigen der Mülltonne, Gartenarbeit etc.
Die hauswirtschaftliche Leistung kann nur erbracht werden, wenn die Bezugsberechtigte Person auch anwesend ist. Befindet sich die Person z.B. in der Tagespflege, im Krankenhaus oder in der Kurzzeitpflege, kann die Leistung in der Zeit der Abwesenheit nicht erbracht werden.
Die Leistungserfassung erfolgt monatlich auf einem kundenbezogenen Leistungsnachweis, welcher zum Monatswechsel vom Kunden unterzeichnet werden muss. Mit dieser Unterschrift bestätigt der Kunde die Richtigkeit der durchgeführten Leistung.