Unsere hauswirtschaftlichen Leistungen
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden nicht einfach so gezahlt. Bei dem Betrag handelt es sich um eine Kostenerstattung. Deshalb muss man für die Kosten in der Regel zunächst in Vorleistung gehen und sie dann nachweisen.
Dieser Prozess kann vor allem ältere Menschen durchaus überfordern. Eine Alternative dazu ist die Abtretungserklärung.
Der Anspruch auf die Betreuungs- und Entlastungsleistungen wird mit dieser Erklärung an den Pflegedienst oder die Person abgetreten, von dem oder der die Leistungen übernommen hat und das wiederum heißt, dass das Geld von 125,- € monatlich direkt an den Leistungserbringer gezahlt wird.
Ein Vorteil der Abtretungserklärung ist, dass pflegebedürftigen Menschen dadurch der Papierkrieg erspart bleibt, den der Nachweis der Ausgaben sonst mit sich bringt. Die Leistungen müssen dann auch nicht im Voraus bezahlt werden, da der Leistungserbringer das Geld direkt erhält.
Darüber hinaus erfahren Sie von der Pflegekasse auch, ob der Leistungserbringer, den Sie sich ausgesucht haben, auch nach geltendem Landesrecht befugt ist, die Aufgaben zu übernehmen.
Der Nachteil einer Abtretungserklärung ist die Kontrolle über die erbrachten Leistungen: Da alle Formalitäten zwischen Pflegedienst und Pflegeversicherung geregelt werden, haben Sie wenige Einblicke in diesen Prozess.
Unabhängig vom Pflegegrad stehen jedem Pflegebedürftigen zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 125,- Euro monatlich von der Pflegeversicherung zur Verfügung.
Diese Leistungen können auch angespart werden, sie verfallen nicht am Monatsende. Die nicht genutzten Gelder eines Kalenderjahres kann man bis zum 30. Juni des nächsten Jahres noch nutzen.
Im Zusammenhang mit den zusätzlichen Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen spielt der Pflegegrad nur eine untergeordnete Rolle. Die Leistungen werden pflegegradunabhängig ausbezahlt. Dennoch muss die Pflegebedürftigkeit der Person natürlich festgestellt werden.
Menschen mit Pflegegrad 1 beziehen an Pflegesachleistungen lediglich die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen.